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Braugesetz & Reinheitsgebot auf koeln-altstadt.de Beschreibung: Die wohl älteste lebenmittelrechtliche Vorschrift der Welt ist das Reinheitsgebot. Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1516 erlassene Braugesetz findet sich bei uns heute im vorläufigen Biergesetz und seiner Durchführungsverordnung wieder. Es besagt, daß Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Wasser und Hefe gebraut werden darf.
Dies gilt weiterhin für alle deutschen Biere, unabhängig vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 1987. Zusatzstoffe und Malzersatzstoffe dürfen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Herstellung von Rheinheitsgebotsbier nicht verwendet werden.
Abweichend hiervon dürfen außerhalb des Geltungsbereiches der Bierverordnung hergestellte gegorene Getränke, die nicht dem Rheinheitsgebot entsprechen, unter der Bezeichnung "Bier" in den Verkehr gebracht werden, wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung Bier oder einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung vermarktet werden! Eingetragen am: 22.09.2011 Hits: 1540 Seite bewerten Kategorie: Bier & Recht + Gesetz
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