Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiell!
Datum: Freitag, dem 05. September 2008
Thema: Bier Infos


Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli zur vorläufigen Aufhebung des Rauchverbots, haben die Bundesländer nun Zeit, bis Ende 2009 eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Die Gastronomen von sog. Einraumkneipen unter 75 qm können zwar ein wenig aufatmen, müssen allerdings auch weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn von Frequenz- und Umsatzrückgängen an allen gastronomischen Fronten ist die Rede.
Gerade bei den Kneipenwirten fiele die Entscheidung eines absoluten Rauchverbots geschäftlich immens ins Gewicht. Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) rechnet sogar damit, dass über 11% dieses Gaststättentyps schließen müssen, wenn keine branchengerechte Lösung gefunden wird. Eine ebenso fatale wie inakzeptable Folge.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli zur vorläufigen Aufhebung des Rauchverbots, haben die Bundesländer nun Zeit, bis Ende 2009 eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Die Gastronomen von sog. Einraumkneipen unter 75 qm können zwar ein wenig aufatmen, müssen allerdings auch weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn von Frequenz- und Umsatzrückgängen an allen gastronomischen Fronten ist die Rede.
Gerade bei den Kneipenwirten fiele die Entscheidung eines absoluten Rauchverbots geschäftlich immens ins Gewicht. Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) rechnet sogar damit, dass über 11% dieses Gaststättentyps schließen müssen, wenn keine branchengerechte Lösung gefunden wird. Eine ebenso fatale wie inakzeptable Folge.





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