Zoll gestattet Urlaubern mehr Mitbringsel: Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr!
Datum: Freitag, dem 19. Dezember 2008
Thema: Bier Infos


Vom 1. Dezember 2008 an dürfen Urlauber mehr Reisemitbringsel aus Ländern außerhalb der EU einführen. Der Zoll erhöht die Freimenge für die Einfuhr "sonstiger Waren" bei Flug- und Seereisen von 175 auf 430 Euro. Für Reisende mit der Bahn oder dem Auto liegt die Freimenge künftig bei 300 Euro.
Für Kinder unter 15 Jahren wird die Freimenge unabhängig vom Verkehrsmittel auf 175 Euro festgelegt.
Die Mengen für Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert. Jedoch dürfen künftig zusätzlich vier Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier kostenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.

Vom 1. Dezember 2008 an dürfen Urlauber mehr Reisemitbringsel aus Ländern außerhalb der EU einführen. Der Zoll erhöht die Freimenge für die Einfuhr "sonstiger Waren" bei Flug- und Seereisen von 175 auf 430 Euro. Für Reisende mit der Bahn oder dem Auto liegt die Freimenge künftig bei 300 Euro.
Für Kinder unter 15 Jahren wird die Freimenge unabhängig vom Verkehrsmittel auf 175 Euro festgelegt.
Die Mengen für Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert. Jedoch dürfen künftig zusätzlich vier Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier kostenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.





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